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Zuschuss für Solarstrom von Elektroautos

Hausdach mit PV-Anlage

Was sie erwartet?

  • Wir stellen den Antrag bei der KFW für sie
  • Bis zu 10.200 Euro Zuschuss verfügbar
  • Die Förderung gilt für den Kauf und Anschluss von Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern
  • Die Zielgruppen sind Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden
  • Die Voraussetzung ist der Besitz eines Elektroautos

Was gefördert wird?

Durch den „Zuschuss für Solarstrom für Elektroautos“ wird der Erwerb und die Installation einer Elektroauto-Ladestation unterstützt, kombiniert mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Das Hauptziel der Förderung besteht darin, dass Sie Ihr Elektroauto mit umweltfreundlichem, selbst erzeugtem Solarstrom aufladen können. Wir von greenty übernehmen den vollständigen Antrag für sie.

Carport 2 -
Solarpanel mit Bauzeichnung

Der Zuschuss kommt nicht für sie in Frage bei:

Förderbetrag und Zahlung der KFW

Die Fördermittel setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die im Folgenden aufgeschlüsselt sind
 
Für die Installation der Ladestation zahlt die KFW einen pauschalen Betrag von 600 Euro. Bei einer bidirektionalen Ladefähigkeit erhöht sich dieser Betrag auf 1.200 Euro.
Die Förderung für die Photovoltaikanlage beträgt 600 Euro pro Kilowattpeak (kWp) und ist auf maximal 6.000 Euro begrenzt.
Die Unterstützung für den Solarstromspeicher beläuft sich auf 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität, mit einer maximalen Obergrenze von 3.000 Euro.

Die maximale Förderung für Ihr Projekt beträgt 10.200 Euro, die direkt auf Ihr Konto überweisen wird. Falls die Gesamtkosten Ihres Vorhabens unter dem Zuschussbetrag liegen, erfolgt keine Förderungszahlung.

Haben Sie noch Fragen?

Wie viel Zeit benötigt es, bis ich eine Bestätigung erhalte?

Die Bearbeitungszeit bis zur Zusendung der E-Mail mit Ihrer Antragsentscheidung und der aktualisierten Statusmeldung kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen.

Ich besitze bereits eine Ladestation bekomme ich trotzdem den Zuschlag?

Ja, sofern Sie eine nagelneue Ladestation erwerben, die in der Liste förderfähiger Ladestationen aufgeführt ist. Für bereits vorhandene Ladestationen besteht keine Fördermöglichkeit.

Darüber hinaus ist es erforderlich, eine brandneue Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) und einen nagelneuen Solarstromspeicher mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) zu installieren.

Ist es möglich, die Komponenten eigenständig zu bestellen und den Einbau von einem Fachunternehmen vornehmen zu lassen?

Gewiss, Sie haben die Möglichkeit, die Komponenten eigenständig zu erwerben und dies durch entsprechende Rechnungen nachzuweisen. Eine wichtige Bedingung für die Förderung ist jedoch, dass die Installation und Inbetriebnahme des Gesamtsystems durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgt.

Für welche Fahrzeuge gelten die Voraussetzungen für einen Förderantrag?

Nur vollständig batteriebetriebene Elektroautos der Klassen M1 und N1, gemäß § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), erfüllen die Voraussetzungen für einen Förderantrag. Hierzu gehören PKWs für bis zu 9 Personen sowie Fahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.

Ist es möglich, die Förderung zu beantragen, wenn ich im Besitz eines Hybridfahrzeugs bin?

Nein, das ist nicht gestattet. Um förderfähig zu sein, müssen Sie ein ausschließlich batteriebetriebenes Elektroauto (BEV = Battery Electric Vehicle) verwenden.